Finanzierung

Die Wohnstätte ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe.
Die Fachleistung wird auf der Grundlage des SGB IX über einen Kostenträger finanziert, zum Beispiel:

  • der Kommunalen Sozialverband Sachsen,
  • das Jugendamt
  • oder andere.

Die Miete und Lebenshaltungskosten trägt der Bewohner aus seinem Einkommen oder erhaltenen Leistungen

  • Rente
  • Wohngeld
  • Grundsicherung

o.ä., selbst, ähnlich wie in einer eigenen Wohnung.

im Vordergrund unser behindertengerechter Bus vor der Wohnstätte