Finanzierung
Die Wohnstätte ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe.
Die Fachleistung wird auf der Grundlage des SGB IX über einen Kostenträger finanziert, zum Beispiel:
- der Kommunalen Sozialverband Sachsen,
- das Jugendamt
- oder andere.
Die Miete und Lebenshaltungskosten trägt der Bewohner aus seinem Einkommen oder erhaltenen Leistungen
- Rente
- Wohngeld
- Grundsicherung
o.ä., selbst, ähnlich wie in einer eigenen Wohnung.