Aufnahme
WER KANN AUFGENOMMEN WERDEN?
Die Psychosoziale Wohnbegleitung ist ein Angebot für chronisch psychisch kranke Menschen,
- die ihren Wohnsitz im Landkreis Mittelsachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sind,
- die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags in ihrem eigenen Wohnumfeld benötigen,
- die nicht mehr der stationären Behandlung bzw. Betreuung in einem Fachkrankenhaus oder der Wohnstätte bedürfen.
Für die Aufnahme in die Psychosoziale Wohnbegleitung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragstellung der betroffenen Person bzw. dessen gerichtlich bestellten Betreuers
- Zusage des durchführenden Trägers, des Vereins für Betreutes Wohnen Mittweida e.V.
- ärztliches Gutachten
- Zustimmung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen