Aufnahme

WER KANN AUFGENOMMEN WERDEN?

Die Psychosoziale Wohnbegleitung ist ein Angebot für chronisch psychisch kranke Menschen,

  • die ihren Wohnsitz im Landkreis Mittelsachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags in ihrem eigenen Wohnumfeld benötigen,
  • die nicht mehr der stationären Behandlung bzw. Betreuung in einem Fachkrankenhaus oder der Wohnstätte bedürfen.

Für die Aufnahme in die Psychosoziale Wohnbegleitung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antragstellung der betroffenen Person bzw. dessen gerichtlich bestellten Betreuers
  2. Zusage des durchführenden Trägers, des Vereins für Betreutes Wohnen Mittweida e.V.
  3. ärztliches Gutachten
  4. Zustimmung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen